Unterhaltspflicht

Beim Unterhalt ist eine Person dazu verpflichtet, die Existenz einer anderen Person zu ermöglichen oder das Leben einer anderen Person zu sichern. Damit ist daher überwiegend der Geldunterhalt gemeint. Dies kann entweder ganz oder teilweise erfolgen. Eine Unterhaltspflicht kann sich aus einem Vertrag oder einer gesetzlichen Bestimmung ergeben.

Der Unterhalt kann eine Grundlage der sozialen Absicherung bilden. Er beruht auf dem Solidaritätsprinzip sowie dem Prinzip von staatlicher und innerfamiliärer Fürsorge.

Es wird zwischen drei verschieden Arten des Unterhalts unterschieden:

  • Betreuungsunterhalt
  • Barunterhalt
  • Naturalunterhalt

Der Gesetzgeber zählt zum Naturalunterhalt Nahrungsmittel und Unterkunft, ein Taschengeld, Unterricht und Erziehung sowie Freizeitgestaltung. Auch Betreuung, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Kleidung gehören dazu. Dieser Unterhalt wird in aller Regel mit dem Geldunterhalt finanziert. Unter Geldunterhalt versteht man die regelmäßige Zahlung eines Budgets.

Der Betreuungsunterhalt bezeichnet die Unterhaltsleistung, die für ein Kind selbst in Krankenpflege, Gesundheitspflege und Betreuung investiert wird. Als Betreuungsunterhalt kann aber auch der Fall bezeichnet werden, bei dem beispielsweise für eine erziehende Mutter gezahlt wird, weil sie nicht in der Lage ist, einer eigenen, selbständigen Arbeit nachzugehen, um so für den Lebensunterhalt in eigener Verantwortlichkeit aufzukommen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie den erzieherischen als auch betreuerischen Unterhalt erbringt.

Es ist auch geregelt, dass dem weniger oder nicht verdienenden Ehepartner ein Unterhaltsanspruch gegen den besser verdienenden zusteht, sobald sich die Ehegatten trennen (§ 1361 BGB).

Beim Unterhalt muss zudem auch beachtet werden, dass die Höhe angemessen ist. Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich individuell. Ausschlaggebend ist beispielsweise das familiäre Gesamteinkommen oder die finanziellen Belastungen. Wie lange die Ehe bestanden hat, kann auch in die Entscheidung über die Höhe des Unterhalts miteinfließen. Gleiches gilt für den Fall, dass minderjährige Kinder betreut werden müssen und wie alt diese sind. Alle Merkmale gelten für den Kindesunterhalt sowie den Ehegattenunterhalt gleichermaßen.

Beim Ehegattenunterhalt wird zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterschieden. Beim Trennungsunterhalt erlischt der Anspruch hierauf mit dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils.

In Deutschland werden nach neuerer Gesetzgebung uneheliche Kinder den Kindern aus einer legalen Ehe nahezu gleichgestellt. Auch die Unterhaltsansprüche, die unverheiratete Mütter erhalten sollen, sind nicht niedriger als die von Ehefrauen, die Kinder gebären.