Heiraten und Recht

Die Eheschließung stellt einen privatrechtlichen Vertrag zwischen den Parteien dar. Jedoch gilt, dass eine Ehe nicht geschlossen werden kann, wenn eine der Parteien bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist (Doppelehe), wenn sie in einer geraden Linie verwandt sind (Verwandtschaft) oder wenn eine der Parteien das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Ehemündigkeit) 

Als Formbedürfnis für die Eheschließung gilt, dass vor einem Standesbeamten die Erklärung abzugeben ist. 

Die Eheschließung als solche hat aber auch sowohl rechtliche als auch steuerliche Auswirkungen. 

Woran man vorallem erst denken würde, wenn es um die Scheidung geht, ist der Unterhalt. Jedoch sind die Ehegatten auch bereits während der Ehe zu einem angemessen Unterhalt, der sich auf Kosten des alltäglichen und persönlichen Bedarfs sowie auf Mittel für Führung des Haushalts beläuft, verpflichtet. Mögliche Fragen entstehen aber auch im Bereich

  • der Zugewinngemeinschaft,
  • der Gütertrennung,
  • der Gütergemeinschaft, 
  • des Ehegattentestaments, 
  • der gesetzlichen Erbquote und des Pflichtteilsrechts, 
  • der Rente/ Witwenrente, 
  • aber auch im Bereich des Sorgerechts. 

Ein besonderer Vorteil durch die Eheschließung entsteht im steuerrechtlichen Sinne in Form des Ehegattensplittings. Außerdem kommen neue Themen wie die Familienversicherung auf. Erbschafts-, Schenkungs- oder auch Grunderwerbssteuer werden jedoch häufig vergessen. 

Diese Seite soll Ihnen Informationen über die rechtlichen und steuerrechtlichen Vor- und Nachteile einer Eheschließung geben und die oben genannten Thema näher erläutern.